Corona-NEWS

Aktuelle Lockerungen ab 06. Juli 2020

Ab dem 6. Juli gelten neue Regelungen für den Breiten- und Freizeitsport in Hessen.
Neben dem bisher schon erlaubten Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb sind damit unter Auflagen auch größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder erlaubt, sofern diese unter den gleichen Bedingungen wie sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Bei den Vorgaben zu Umkleiden wurde die Fünf-Quadratmeter-Regel gestrichen: Ab sofort wird nur noch auf die allgemein geltenden Abstandsregeln verwiesen.

Ab dem 6. Juli dürfen Vereins- und Versammlungsräume außerdem unter den bekannten Vorgaben zusätzlich wieder geöffnet werden. Damit wird der Sport nun den anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gleichgestellt.

Dürfen Vereins- und Versammlungsräume wieder geöffnet werden?

Vereins- und Versammlungsräume und ähnliches sind ab 6. Juli geöffnet. Dies betrifft auch die Theken und gastronomischen Angebote eines Vereins, die nicht von einem Gastronomiebetrieb offiziellen Gaststätte bereitgestellt werden. Dies war schon vorher erlaubt. Natürlich müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen für Versammlungen und Gastronomiebetriebe eingehalten werden.

Die DEHOGA hat für den Gastronomiebereich ausführliche Informationen auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Darf die Fußball-Bundesliga o.ä. im Vereinsheim angeschaut werden ?

Gemeinschaftsräumlichkeiten in Vereinsheimen dürfen ab dem 6. Juli wieder geöffnet werden. Dies gilt weiterhin auch für gewerblich betriebene Gastronomie auf einem Sportgelände.  

Für den gastronomischen Betrieb gelten aber strenge Abstands- und Hygieneregeln, sowie weitere Vorgaben für die Gastronomie, die strikt einzuhalten sind (mehr). Gäste können dann in dem gastronomischen Betrieb auch beispielsweise Fußball im Fernsehen schauen, wenn dies gezeigt wird.

Für die Gemeinschaftsräumlichkeiten ohne gastronomische Angebote gibt es keine weitergehenden Vorgaben, es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.